Allgemeine Geschäftsbedingungen

Maximilian Bartke, Fotobox mieten Schaumburg, Auf der Flöte 7, 31698 Lindhorst, Telefon 05725 70 98 61 8, info@fotobox-mieten-schaumburg.de

Stand: 29.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Miete von Fotoboxen, dem iPad-Booth, Hintergründen (Leinwände, Hintergrundsysteme, Greenscreen), Requisiten und Zusatzleistungen zwischen Maximilian Bartke, Fotobox mieten Schaumburg (nachfolgend „Vermieter“), und seinen Kunden (nachfolgend „Mieter“).

(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nur Vertragsinhalt, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

(4) Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Leistungen

(1) Fotobox: Der Vermieter liefert die Fotobox mit Spiegelreflexkamera und Studioblitz an den vereinbarten Einsatzort, baut sie auf, richtet sie ein und holt sie zum vereinbarten Zeitpunkt wieder ab. Die Fotobox wird als digitale Variante oder mit Sofortdruck vermietet. Die Zahl der Aufnahmen ist während der Mietzeit nicht begrenzt. Beim Sofortdruck umfasst der Mietpreis das im Mietvertrag vereinbarte Druckkontingent; jedes Bild kann innerhalb dieses Kontingents mehrfach gedruckt werden. Nicht verbrauchte Abzüge werden nicht erstattet.

(2) iPad-Booth: Der Mieter holt das iPad-Booth in 31698 Lindhorst ab, stellt es selbst auf und bringt es zum vereinbarten Zeitpunkt zurück. Die Mietzeit beträgt bis zu 24 Stunden.

(3) Hintergründe: Wird ein Hintergrund zusammen mit der Fotobox gemietet, liefert der Vermieter ihn und baut ihn auf und ab. Ohne Fotobox holt der Mieter den Hintergrund in 31698 Lindhorst ab und bringt ihn zurück. Die Anfertigung von Hintergründen nach Kundenwunsch wird gesondert vereinbart.

(4) Betreuung: Eine Betreuung der Fotobox vor Ort während der Veranstaltung ist nur geschuldet, wenn sie gesondert gebucht ist. Ohne gebuchte Betreuung bedienen der Mieter und seine Gäste die Fotobox selbst. Der Vermieter ist während der Veranstaltung telefonisch erreichbar und kommt bei einer Störung im Rahmen seiner Möglichkeiten erneut zum Einsatzort.

(5) Bilder: Der Mieter erhält alle während der Mietzeit entstandenen Bilder in voller Auflösung innerhalb von zwei Werktagen nach Ende der Mietzeit als Download-Link, bei der Fotobox zusätzlich auf einem USB-Stick per Post. Der Download-Link bleibt mindestens ein Jahr abrufbar. Eine gebuchte Online-Galerie zeigt den Gästen während der Veranstaltung über einen QR-Code die an der Box entstandenen Bilder.

(6) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Mietvertrag.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angaben auf der Website und in Angeboten sind unverbindlich. Auf Anfrage hält der Vermieter einen freien Termin zwei Wochen unverbindlich für den Mieter frei.

(2) Der Vermieter übersendet dem Mieter den Mietvertrag per Post. Der Vertrag kommt zustande, wenn der vom Mieter unterschriebene Mietvertrag beim Vermieter eingeht. Der Vermieter bestätigt den Eingang in Textform.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (z. B. E-Mail). Eine nachträgliche Erhöhung des vereinbarten Mietpreises ist ausgeschlossen, es sei denn, der Mieter wünscht zusätzliche oder geänderte Leistungen.

§ 4 Widerrufsrecht

Verbrauchern steht kein Widerrufsrecht zu, weil der Vertrag eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen betrifft und einen spezifischen Termin vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im Mietvertrag vereinbarten Preise. Der Vermieter ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG; Umsatzsteuer wird nicht berechnet und nicht ausgewiesen.

(2) Die Anfahrt ist bis zu einer Entfernung von 25 Kilometern vom Sitz des Vermieters in 31698 Lindhorst im Mietpreis enthalten. Für jeden weiteren Kilometer Entfernung berechnet der Vermieter 0,50 Euro.

(3) Der Mietpreis ist bei der Fotobox nach dem Aufbau fällig, beim iPad-Booth und bei Hintergründen ohne Fotobox bei Abholung. Eine Vorauszahlung wird nicht verlangt. Bezahlt werden kann bar, mit EC- oder Kreditkarte, per PayPal, Überweisung oder Bitcoin.

(4) Unternehmer erhalten eine Rechnung. Sie ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.

(5) Der Mieter kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

§ 6 Einsatzort, Aufbau und Mitwirkung des Mieters

(1) Der Mieter sorgt dafür, dass der Vermieter den Einsatzort zum vereinbarten Liefer- und Abholzeitpunkt erreichen und betreten kann. Er stellt einen trockenen, überdachten Standplatz auf ebenem Boden mit etwa einem Quadratmeter Fläche und mindestens zwei Metern Abstand zum Hintergrund sowie eine Schutzkontaktsteckdose (230 V) in höchstens 20 Metern Entfernung bereit.

(2) Vorgaben der Location, etwa zum Brandschutz von Hintergründen, teilt der Mieter bei der Buchung mit. Erforderliche Zustimmungen der Location holt der Mieter ein.

(3) Der Vermieter richtet Kamera, Blitz und Bildausschnitt am vereinbarten Standplatz auf die Lichtverhältnisse vor Ort ein. Der Mieter und seine Gäste verstellen, verschieben und öffnen die Fotobox nicht. Starke Änderungen der Beleuchtung (z. B. Lichteffekte, Nebel, direktes Sonnenlicht) können die Bildqualität beeinträchtigen. Bildfehler, die darauf oder auf ein Verstellen der Fotobox durch den Mieter oder seine Gäste zurückgehen, sind kein Mangel der Mietsache.

(4) Der Mieter prüft die Fotobox nach dem Aufbau, das iPad-Booth und Hintergründe bei der Abholung auf erkennbare Mängel und teilt sie dem Vermieter unverzüglich mit.

§ 7 Mietzeit, Abholung und Rückgabe

(1) Die Mietzeit beginnt mit dem Aufbau beziehungsweise mit der Abholung durch den Mieter und endet mit der im Mietvertrag vereinbarten Abholung durch den Vermieter beziehungsweise Rückgabe durch den Mieter. Die Fotobox kann bis zur vereinbarten Abholung ohne Zeitbegrenzung genutzt werden.

(2) Kann der Vermieter die Mietsache zum vereinbarten Abholtermin aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht abholen, berechnet er für seine Wartezeit 15 Euro je angefangene 30 Minuten. Muss der Vermieter deshalb erneut anfahren, trägt der Mieter die Kosten dieser zusätzlichen Anfahrt. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Gibt der Mieter das iPad-Booth oder einen Hintergrund verspätet zurück, schuldet er für jeden angefangenen weiteren Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises (§ 546a BGB). Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB ist ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Vereinbarung in Textform.

§ 8 Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter behandelt die Mietsache und das Zubehör sorgfältig und schützt sie insbesondere vor Nässe, Getränken, Hitze und Diebstahl.

(2) Der Mieter darf die Mietsache nicht an Dritte weitervermieten oder ihnen zur eigenständigen Nutzung außerhalb seiner Veranstaltung überlassen. Die Nutzung durch die Gäste der Veranstaltung ist erlaubt.

(3) Eingriffe in Technik und Software sind nicht gestattet.

(4) Der Mieter meldet Schäden, Störungen und den Verlust von Teilen unverzüglich, während der Veranstaltung telefonisch.

(5) Macht ein Dritter durch Pfändung oder Beschlagnahme Rechte an der Mietsache geltend, weist der Mieter auf das Eigentum des Vermieters hin und informiert den Vermieter unverzüglich.

(6) Requisiten und Zubehör sind bei Ende der Mietzeit vollständig zurückzugeben.

§ 9 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust und Diebstahl der Mietsache und des Zubehörs während der Mietzeit, soweit er dies zu vertreten hat. Ein Verschulden seiner Gäste und anderer Personen, denen er den Gebrauch überlässt, hat er wie eigenes zu vertreten (§ 540 Abs. 2 BGB). Für gewöhnliche Abnutzung haftet der Mieter nicht.

(2) Die Haftung umfasst die Kosten der Reparatur oder, wenn eine Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist, den Wiederbeschaffungswert.

(3) Kann der Vermieter die Mietsache wegen eines vom Mieter zu vertretenden Schadens für eine bereits gebuchte Folgeveranstaltung nicht einsetzen, ersetzt der Mieter den dadurch nachweislich entgangenen Gewinn.

§ 10 Mängel und Störungen

(1) Tritt während der Mietzeit eine Störung auf, bemüht sich der Vermieter um Behebung, telefonisch oder vor Ort. Fällt die Nutzung ganz oder teilweise aus, gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zur Minderung des Mietpreises.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Die Haftung für verschuldete Mängel richtet sich nach § 11.

§ 11 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die rechtzeitige Lieferung und der Aufbau einer funktionsfähigen Fotobox.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für den Verlust von Bilddaten und für die Haftung von Erfüllungsgehilfen des Vermieters.

§ 12 Stornierung durch den Mieter

(1) Der Mieter kann den Vertrag vor Beginn der Mietzeit jederzeit stornieren. Die Stornierung bedarf der Textform.

(2) Bei einer Stornierung kann der Vermieter eine Entschädigung vom vereinbarten Mietpreis (ohne Anfahrtskosten) verlangen:

  • bei Zugang mehr als sieben Tage vor Beginn der Mietzeit: 20 Prozent,
  • bei Zugang sieben bis zwei Tage vor Beginn der Mietzeit: 50 Prozent,
  • bei Zugang weniger als zwei Tage vor Beginn der Mietzeit: 80 Prozent.

(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 13 Rücktritt durch den Vermieter

(1) Kann der Vermieter die Leistung aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht erbringen, etwa wegen plötzlicher Krankheit, eines Unfalls oder des Ausfalls einer wesentlichen Komponente, die nicht rechtzeitig ersetzt werden kann, informiert er den Mieter unverzüglich und bemüht sich um gleichwertigen Ersatz. Gelingt dies nicht, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge erstattet er unverzüglich.

(2) Gleiches gilt, wenn höhere Gewalt, etwa Unwetter oder behördliche Anordnungen, die Leistung unmöglich macht.

(3) Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nur nach § 11.

§ 14 Bilder, Datenschutz und Rechte

(1) Der Mieter informiert seine Gäste in geeigneter Weise darüber, dass an der Fotobox Bilder entstehen und wie sie weitergegeben werden (Druck, QR-Code, E-Mail, Online-Galerie). Auf Wunsch stellt der Vermieter dafür ein Hinweisschild an der Fotobox bereit.

(2) Der Vermieter verarbeitet die Bilder und die von Gästen eingegebenen E-Mail-Adressen ausschließlich zur Erfüllung des Vertrags. Für Unternehmer stellt der Vermieter auf Wunsch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zur Verfügung. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter fotobox-mieten-schaumburg.de/datenschutz.html.

(3) Der Vermieter löscht die Bilder 14 Tage nach Ablauf der Bereitstellung des Download-Links. Der Mieter sichert die Bilder rechtzeitig selbst.

(4) Bilder, auf denen Gäste zu sehen sind, verwendet der Vermieter nicht für eigene Werbung, es sei denn, der Mieter und die abgebildeten Personen haben ausdrücklich eingewilligt. Fotos des Aufbaus ohne erkennbare Personen darf der Vermieter für die Darstellung seines Angebots verwenden, wenn der Mieter nicht widerspricht.

(5) Stellt der Mieter Logos, Motive oder Texte für Drucklayouts oder Hintergründe bereit, versichert er, dass er zu ihrer Nutzung berechtigt ist. Er stellt den Vermieter von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Rechtsverletzung entstehen.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz durch zwingende Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters.

(3) Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Unverbindlich

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